Präventiv agieren – Gleichbehandlung gewährleisten

Die Diskussion um das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" ist heftig und umstritten: Der deutsche Gesetzgeber wird in diesem Jahr das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz", oder auch "Antidiskriminierungsgesetz", als nationales Recht in Kraft treten lassen. Dazu ist er aufgrund einer seit dem Jahre 2000 geltenden EU-Richtlinie schlichtweg verpflichtet. Die Unternehmen sehen darin berechtigterweise die Gefahr einer weiteren Bürokratisierung auf sich zukommen und können die rechtlichen Vorgaben schwer nachvollziehen. Die Konsequenzen sind jedoch insbesondere für die Praxis der Personalauswahl weitreichend. Das neue Verständnis von Diskriminierung kann abgelehnte Bewerber dazu verleiten, das Unternehmen zu verklagen. Der Rechtsweg ist nun wesentlich aussichtsreicher, denn die Beweislast liegt vollständig beim beklagten Unternehmen. Ohne die richtige Ablaufplanung und -anpassung der Personalauswahl ist ein Unschuldsbeweis so gut wie unmöglich. Dabei ist es gleichgültig, ob dem Unternehmen die etwaige Diskriminierung eines Bewerbers wissentlich bekannt war oder nicht. Es gilt: Unwissenheit schützt nicht vor den Konsequenzen!

Zukünftig zählt es umso mehr, Haftungsrisiken auszuschließen und die Auswahlprozesse strategisch zu optimieren. Hierzu haben zwei starke und erfahrene Partner das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz-Audit gemeinsam entwickelt: Dr. Astrid Gulba, "Moldzio & Partner – Institut für Personalauswahl" sowie Dr. Andreas Walle von "Heuking Kühn Lüer Wojtek", einer der großen wirtschaftsberatenden Rechtsanwaltssozietäten in Deutschland.

Das AGG-Audit umfasst eine unternehmensspezifische Ist-Soll-Analyse der maßgeblichen Dokumente und Prozesse. Die tatsächlichen Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen werden mit den Anforderungen des neuen Antidiskriminierungsrechts systematisch verglichen und vorhandene Schwachstellen identifiziert. Es folgt die Ableitung praktischer Handlungsempfehlungen sowie schriftliche Dokumentation sämtlicher Ergebnisse und Schlussfolgerungen. Dadurch erhält das Unternehmen die notwendige Planungssicherheit und kann notwendige Änderungen fundiert planen und zielgenau umzusetzen.